€ 20 pro vermitteltem Kunden – so einfach geht’s: Ihr Kunde gibt bei der Buchung Ihren Namen als Vermittler an, und Stratoor kümmert sich um alles Weitere.
Für jede erfolgreiche Vermittlung einer Stratoor Now Beratungsstunde erhalten Sie € 20. So einfach geht’s: Ihr Kunde gibt bei der Buchung im Formular Ihren Namen als Vermittler an – alles andere erledigt Stratoor für Sie.
€ 20 pro erfolgreicher Buchung, nur für die erste Beratungsstunde des Kunden.
Jeder vermittelte Kunde wird über das Buchungsformular eindeutig zugeordnet.
Vermitteln Sie so viele Kunden, wie Sie möchten.
Empfehlen Sie Stratoor Now Beratungsstunden an Ihre Kontakte.
Ihr Kunde trägt bei der Buchung im Formular Ihren Namen als Vermittler ein.
Am Monatsende stellen Sie eine Rechnung mit jedem vermittelten Kunden zu € 20 pro Buchung. Auszahlung per SEPA oder auf Wunsch in Bitcoin.
Stratoor Now - Sofortberatung ist mehr als nur ein Service – es ist Ihre Abkürzung zum strategischen Wettbewerbsvorteil. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre strategischen Entscheidungen zu optimieren und Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu heben. Buchen Sie noch heute Ihre Sofortberatung und nehmen Sie die Kontrolle über die Zukunft Ihres Unternehmens in die Hand.
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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Gerne beraten wir Sie zu allen Themen rund um Stratoor Now und Strategieberatung – von Fragen zum Referral-Programm bis zu individuellen Anliegen.
Haben Sie Fragen? Wir sind hier um zu helfen!
Jeder – Einzelpersonen und Unternehmen können am Referral-Programm teilnehmen. Es gibt keine Voraussetzungen.
Für jede erfolgreiche Buchung einer Stratoor Now Beratungsstunde durch einen von Ihnen vermittelten Kunden erhalten Sie € 20. Die Vergütung gilt nur für die erste Buchung jedes Kunden.
Der Kunde trägt bei der Buchung im Bestell-Formular Ihren Namen als Vermittler ein. So wird jede Vermittlung eindeutig zugeordnet.
Am Monatsende erstellen Sie eine Rechnung mit allen vermittelten Kunden. Jede Buchung wird als eigener Posten „Referral Programm“ mit € 20 ausgewiesen. Die Rechnung muss die USt-ID von Stratoor enthalten und nach den EU-Regelungen ausgestellt sein.
Die Standardauszahlung erfolgt per SEPA. Auf Wunsch kann die Auszahlung auch in Bitcoin erfolgen – dafür muss die Wallet-Adresse auf der Rechnung angegeben werden. Der Bitcoin-Kurs entspricht dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Buchung des vermittelten Kunden.
Ja. Nicht beanspruchte Zahlungen verfallen nach einem Jahr. Die Rechnung muss spätestens ein Jahr nach der Buchung gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch.
Sind Sie nicht fündig geworden? Bitte kontaktieren Sie unser Team.
1.1 Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen sowie juristische Personen mit Sitz in der Europäischen Union oder der Schweiz.
1.2 Mit Teilnahme am Programm bestätigt der Partner, dass er auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung handelt (kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis zu Stratoor entsteht).
1.3 Die Teilnahme setzt die Einhaltung aller geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Heimatlandes des Partners voraus.
2.1 Für jede erstmalige Buchung eines Kunden, der über den Referral-Partner vermittelt wird, erhält der Partner eine einmalige Vergütung von 20 EUR.
2.2 Anspruch auf Vergütung besteht nur, wenn die Buchung erfolgreich durchgeführt und nicht storniert oder rückabgewickelt wurde.
2.3 Die Vergütung wird ausschließlich für die erste Buchung eines vermittelten Kunden gezahlt. Weitere Buchungen desselben Kunden sind von der Vergütung ausgeschlossen.
3.1 Standardmäßig erfolgt die Auszahlung per SEPA-Überweisung.
3.2 Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Auszahlung in Bitcoin (BTC) erfolgen. Für die Umrechnung wird der von Coinbase veröffentlichte EUR/BTC-Schlusskurs am letzten Kalendertag des jeweiligen Monats zugrunde gelegt.
3.3 Sämtliche steuerlichen Verpflichtungen (z. B. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragssteuer bei Bitcoin) liegen beim Partner. Stratoor stellt auf Wunsch eine Abrechnung in EUR aus, übernimmt jedoch keine steuerliche Beratung.
4.1 Vermittelte Kunden werden über das Feld „Referral Partner“ im Buchungsformular zugeordnet.
4.2 Am Ende eines Kalendermonats stellt der Partner eine ordnungsgemäße Rechnung an Stratoor, die insbesondere enthalten muss:
Vollständiger Name und Anschrift des Partners
Angabe der vermittelten Kunden
Vergütung in Höhe von 20 EUR pro Kunde
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer von Stratoor (falls relevant)
Ausweis der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar)
4.3 Stratoor prüft die Rechnung innerhalb von 30 Tagen und zahlt den fälligen Betrag nach erfolgreicher Prüfung aus.
5.1 Ansprüche auf Vergütung müssen spätestens 12 Monate nach der erfolgreichen Buchung geltend gemacht werden. Danach erlöschen diese Ansprüche endgültig.
5.2 Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum der erfolgreichen Buchung.
6.1 Stratoor verarbeitet personenbezogene Daten der Partner und der vermittelten Kunden ausschließlich zur Durchführung des Referral-Programms gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
6.2 Partner dürfen personenbezogene Daten nur insoweit an Stratoor weitergeben, wie dies für die Durchführung der Buchung erforderlich ist.
6.3 Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung von Stratoor zu entnehmen.
7.1 Eigenbuchungen des Partners oder Vermittlungen, die auf Täuschung, Missbrauch oder sonstige unlautere Handlungen zurückzuführen sind, berechtigen Stratoor zum Ausschluss des Partners sowie zur Verweigerung bzw. Rückforderung von Vergütungen.
7.2 Stratoor behält sich vor, Partner vom Programm auszuschließen, wenn gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen wird.
8.1 Stratoor haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Stratoor nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
9.1 Stratoor behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
9.2 Änderungen werden den Partnern mindestens 14 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.
10.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Graz, soweit gesetzlich zulässig.